Gesunde Ernährung
Gewichtsreduktion bei Adipositas
Fettstoffwechselstörungen/ erhöhte Cholesterinwerte
Erkrankungen des Magen- und Darmtrakts wie z.B. Reizdarm
Zöliakie
Histaminunverträglichkeit
Frauengesundheit (Kinderwunsch, Endometriose, Wechseljahre)
Bioelektrische Impedanzanalyse (BIA-Messung)
Ihre Diagnose ist nicht dabei? Fragen Sie gerne nach.
Für Ernährungsberatung von Babys, Kleinkindern und Kindern wenden Sie sich gern an meine qualifizierten Kollegen
Kurzes Vorgespräch am Telefon
Erstgespräch 50 - 60 Minuten (Anamnese, Verzehrprotokoll erklären...)
Folgegespräche 25 - 30 Minuten (wie viele Sitzungen nötig sind, besprechen wir gemeinsam, die Krankenkasse übernimmt in der Regel 5 Sitzungen)
Alle Gespräche sind natürlich auch online möglich.
Die Krankenkassen übernehmen bei einer Ernährungstherapie nach § 43 SGB V durch einen zertifizierten Berater einen Teil der Kosten. Die Höhe ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Hierfür lassen Sie sich im Vorfeld eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von ihrer Ärztin/ihrem Arzt ausfüllen und schicken diese zusammen mit dem Kostenvoranschlag von mir zu ihrer Krankenkasse. Sobald Sie eine Antwort erhalten, können wir einen Termin vereinbaren.
Eine präventive Ernährungsberatung ohne vorliegende Erkrankung nach § 20 SGB V bezuschussen die Krankenkassen nur bei einer Gruppenberatung. Die Kosten für eine Einzelberatung müssen selbst getragen werden. Fragen Sie aber gern nochmal vorab bei ihrer Krankenkasse nach. Jede Krankenkasse bietet unterschiedliche Leistungen an.
Privatversicherte, die Ernährungsberatung wünschen, fragen ebenfalls im Vorfeld unter Vorlage einer Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und dem Kostenvoranschlag bei ihrer Versicherung nach. Die Bezuschussung ist u. a. abhängig von dem geschlossenen Vertrag.
Aber auch ohne Verordnung melden Sie sich gern für eine Ernährungsberatung bei mir.